Auch in der ruhigeren Sommerzeit steht das Steuerrecht nicht still. Aktuelle Entwicklungen zeigen, dass sich sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen wichtige Weichenstellungen ergeben. Um steuerliche Risiken zu minimieren und finanzielle Potenziale voll auszuschöpfen, hat die Kanzlei Langer und Kollegen die wichtigsten Themen des Monats für Sie analysiert.
1. Achtung bei Homeoffice-Kosten: BFH verschärft Dokumentationspflichten
Wer ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich geltend macht, sollte jetzt genau hinsehen. Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) erhöht den Druck auf Steuerpflichtige deutlich.
- Der Fall: Der BFH hat entschieden, dass Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer strengen, zeitnahen Aufzeichnungspflichten unterliegen. Alle Kosten müssen einzeln und laufend in einer gesonderten Spalte oder einem separaten, strukturierten Dokument erfasst werden.
- Die Konsequenz: Wer diese formellen Vorgaben vernachlässigt, riskiert viel. Der BFH stellte klar, dass eine Verletzung dieser Pflichten zum vollständigen Ausschluss des Betriebsausgabenabzugs führt.
- Unsere Empfehlung: Verlassen Sie sich nicht auf nachträgliche Schätzungen. Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihre Dokumentation rechtssicher und finanzamtskonform aufzustellen.
2. Jahressteuergesetz 2026 im Entwurf: Digitalisierung und Modernisierung im Fokus
Das Bundesfinanzministerium hat den Referentenentwurf für das Jahressteuergesetz 2026 (JStG 2026) vorgelegt. Der Entwurf zeigt deutlich, in welche Richtung sich die Steuerwelt bewegt.
- Künstliche Intelligenz: Es sollen erstmals gesetzliche Grundlagen für den Einsatz von KI-Anwendungen in der Finanzverwaltung verankert werden. Für Steuerzahler bedeutet dies perspektivisch schnellere, aber auch automatisierte und lückenlosere Prüfprozesse.
- Chancen für Unternehmen: Neben der Neuregelung der umsatzsteuerlichen Organschaft plant der Gesetzgeber Erleichterungen bei der Quellensteuer sowie attraktive Anpassungen im Forschungszulagenrecht, um Innovationsinvestitionen stärker zu fördern.
3. Steuerfreie Spielräume: Höhere Freibeträge für das Ehrenamt
Gemeinnütziges Engagement zahlt sich 2026 noch deutlicher aus. Wenn Sie nebenberuflich oder ehrenamtlich aktiv sind, beispielsweise im Sportverein, in der Pflege oder im Bildungsbereich, sollten Sie die angehobenen Freibeträge im Blick behalten:
- Übungsleiterfreibetrag: Dieser wurde auf 3.300 Euro pro Jahr angehoben.
- Ehrenamtspauschale: Der Freibetrag liegt nun bei 960 Euro jährlich.
Prüfen Sie gemeinsam mit uns, ob Sie diese Freibeträge bereits voll ausschöpfen oder ob hier noch steuerfreies Potenzial ungenutzt bleibt.
Wichtige Steuertermine im August 2026
Um Säumniszuschläge zu vermeiden, merken Sie sich bitte folgende Fälligkeiten vor:
- 10. August 2026 (Schonfrist bei Überweisung bis 13.08.2026): Umsatzsteuer und Lohnsteuer.
- 17. August 2026 (Schonfrist bei Überweisung bis 20.08.2026): Vorauszahlungen zur Gewerbesteuer und Grundsteuer.
- 27. August 2026: Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge.
Gemeinsam sicher durch das Steuerrecht
Ob es um die lückenlose Dokumentation Ihres Arbeitszimmers geht oder um die strategische Nutzung der neuen Gesetzesentwürfe: Wir behalten für Sie den Überblick.
Kontaktieren Sie die Kanzlei Langer und Kollegen für eine persönliche und vorausschauende Beratung. Wir freuen uns auf das Gespräch mit Ihnen!
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung.
